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Bei unseren Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern werden i. d. R. die ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware, EVB-IT-Kauf, angewendet.
Hierbei besteht über den EVB-IT-Kaufvertrag die Möglichkeit, zusammen mit der Hardware auch Standardsoftware zu beschaffen. In diesem Fall gelten auch die Regelungen des EVB-IT-Überlassung Typ A, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung.
Unabhängig davon kann der Auftraggeber auch Hardware und Standardsoftware in getrennten Verträgen beschaffen. Dann gelten auch EVB-IT-Kauf und EVB-IT-Überlassung getrennt voneinander.
Sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen zum Thema EVB-IT-Kauf haben.